: Gefahrenquelle Radweg
Prozess gegen Wegewart des Bezirks Eimsbüttel, der Unebenheit übersehen und dadurch Radfahrer gefährdet haben soll. Einer stürzte und verletzte sich schwer
Wer sich in Hamburg per Fahrrad fortbewegt, weiß: Die Radwege sind Hindernisparcours. Über genau eine Unebenheit auf dem Radweg in der Eimsbütteler Osterstraße wird nun aufwändig Beweis erhoben. Dort ist vorigen August ein Radfahrer gestürzt und hat sich schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft versucht nun herauszufinden, ob der zuständige Wegewart des Bezirkes die Gefahrenquelle übersehen und dadurch eine fahrlässige Körperverletzung begangen hat.
Über diesen Vorwurf hat gestern schon das Amtsgericht verhandelt. Mit dem Ergebnis, dass die Richterin das Verfahren einstellen wollte. Denn auf der Anklagebank sitzt Wegewart Ronald G., der zwar für das Quartier rund um die Osterstraße zuständig ist – in den Wochen vor dem Unfall aber im Urlaub war. Und bei seiner letzten Begehung zuvor, beteuerte er gestern, sei der Radweg zwar schon gewölbt, nicht aber aufgebrochen gewesen. Sechs Wochen später, als der 63-jährige Hans-Dieter B. dort stürzte, ragte die Wurzel einer Platane zwischen den Steinen des Radweges hervor. Die Staatsanwaltschaft besteht darauf, weiter zu ermitteln.
Die Stadt hat für die Radwege eine Verkehrssicherungspflicht. Zweimal im Monat, erklärte Ronald G. gestern, laufen die Wegewarte eine Strecke ab. Eine unebene, aufgeplatzte Stelle gilt seit Beginn dieses Jahres als Gefahrenquelle, wenn sie zwei Zentimeter über die Radwegeplatten ragt. Voriges Jahr lag die Grenze noch bei drei Zentimetern.
Auch die Urlaubsvertretung von Ronald G. hatte wenige Tage vor dem Unfall dort noch keine rauswuchernden Wurzeln bemerkt. Die Steine müssen folglich unmittelbar vor dem Unfall aufgebrochen sein. Wofür der Angeklagte auch eine Erklärung hat: An genau dieser Stelle würde oftmals ein Lastwagen parken, um einen angrenzenden Kiosk zu beliefern. „Das darf der zwar eigentlich nicht, aber das interessiert die ja alle nicht.“
Jetzt sollen Anwohner und in der Osterstraße tätige Geschäftsleute darüber Auskunft geben, ob die Aussage von Ronald G. stimmt oder der Radweg womöglich doch schon bei dessen letzter Begehung eine Gefahrenquelle war. Unabhängig davon aber kann Radfahrer Hans-Dieter B., der mit seinen Verletzungen mehrere Tage im Krankenhaus lag, die Stadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. ELKE SPANNER