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Archiv-Artikel

Linke will Schünemann vor den Kadi ziehen

Fraktion legt wegen „Rechtsverdreherei“ Beschwerde ein: Hätte der Innenminister aus Polizeiakte zitieren dürfen?

Von KSC

Niedersachsens Linke lässt bei ihrem Bemühen nicht locker, Uwe Schünemann vor den Kadi zu ziehen. Am Montag legte die Linksfraktion Beschwerde gegen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover ein.

Diese hatte es in der vergangenen Woche abgelehnt, gegen Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann zu ermitteln. Die Argumentation der Staatsanwälte sei “absurdes Theater oder anders ausgedrückt: reine Rechtsverdreherei, die den Innenminister schützen soll“, sagte der Rechtsexperte der Linken, Hans-Henning Adler.

Streitpunkt ist ein Auftritt Schünemanns nach einer aus dem Ruder gelaufenen Schülerdemonstration vor dem Landtag. Um zu belegen, dass bei der Versammlung innerhalb der Bannmeile der Linken-Abgeordnete Patrick Humke-Focks gegen einen Polizisten tätlich geworden war, verlas der Innenminister im Parlament am 13. November dieses Jahres „aus einem Bericht der Polizeidirektion Hannover“.

Während Humke-Focks betonte, er habe “deeskalieren“ wollen, erklärte Schünemann damals öffentlich, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Linken-Abgeordneten eingeleitet worden sei, weil dieser “mehrmals mit seinen Händen und mit nicht unerheblichem Kraftaufwand auf die Arme eines Beamten“ geschlagen habe.

Nach Ansicht der Linken hat der Minister damit den Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches verletzt, da er vor Abschluss des juristischen Verfahrens aus amtlichen Schriftstücken öffentlich zitierte. Die Regelung soll die Rechtspfleger vor Druck von außen schützen.

Die Staatsanwaltschaft wollte nach der Strafanzeige Adlers nicht gegen Schünemann ermitteln, da der Innenminister „nicht aus den Ermittlungsakten, sondern aus einem polizeiinternen Bericht“ vorgelesen habe. Adler dagegen ist der Meinung, dass es sich bei der Akte, die die Staatsanwaltschaft zum Ermitteln benutzte, um den kopierten Polizeibericht gehandelt habe: Das Gesetz dürfe nicht durch „Abschreiben“ umgangen werden. KSC