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Archiv-Artikel

dokumentation

Der Präsidiumsvorschlag für die Aufgaben eines Außenministers der EU und der Änderungsvorschlag Joschka Fischers

„(1) Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten, der im Rat ‚Auswärtige Angelegenheiten‘ den Vorsitz führt, trägt mit seinen Vorschlägen zur Gestaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bei und ist für die Durchführung der vom Rat gefassten Beschlüsse zuständig.

(2) In den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird die Union durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten vertreten, der in ihrem Namen den politischen Dialog führt und den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertritt.“

Änderungsvorschlag des EU-Konventmitglieds Joschka Fischer

„(3) Dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten untersteht der Europäische Diplomatische Dienst, der als eigenständiger Dienst eingerichtet wird. Zusätzlich sollte eine Erklärung verabschiedet werden, die operative Details regelt. Unter der Personal- und Organisationsverantwortung des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten wird der Europäische Diplomatische Dienst als eigenständiges Amt errichtet, das folgende Elemente umfasst:

– die für die Ausübung seiner Tätigkeit notwendigen Stellen aus der Kommission, dem Ratssekretariat sowie mit diesen verbundenen Arbeitseinheiten;

– zusätzlich geschaffene Stellen für die Bewertung der politischen Entwicklung in Drittstaaten und die Formulierung von außenpolitischen Handlungsoptionen für den Minister für Auswärtige Angelegenheiten;

– die Delegationen der Europäischen Union, in die die bisherigen Kommissionsdelegationen in Drittstaaten und die Büros des Rates überführt werden und die dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten unterstellt sind.

Alle Bediensteten des Europäischen Diplomatischen Dienstes sind in ihren Funktionen gleichgestellt und werden gleichberechtigt gemäß den Regelungen über die Bediensteten der Institutionen behandelt.“