: Klonverbot mit Ausnahmen
In Berlin steht das Klonen menschlicher Zellen zur Diskussion. Rund 40 Wissenschaftler aus aller Welt tauschen Argumente über das Für und Wider eines weltweiten Klonverbotes aus. Ministerin Bulmahn ist gegen Vernichtung von Embryonen
von WOLFGANG LÖHR
Weg von den „Schwarzweiß-Rastern“, stattdessen eine „differenzierte Diskussion“ über das Klonen, fordert Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn am Mittwoch in Berlin auf der von ihr einberufenen internationalen Klonkonferenz. Bis heute werden rund 40 geladenen Referenten aus aller Welt über das Für und Wider des Klonens menschlicher Zellen diskutieren. Vor der Tür empfangen wurden die Konferenzteilnehmer von weiß verkleideten Mitgliedern der Initiative „Stoppt PID & Klonen“.
Ein Ziel der Konferenz sei es, so die Bundesministerin, Perspektiven aufzuzeigen für eine „Verständigung auf internationaler Ebene“. Zumindest ein Ergebnis war schon am ersten Tag abzusehen: Das reproduktive Klonen, also die Schaffung genetisch identischer Menschen, soll international verboten werden. Dies sei auch weltweit Konsens, betonte Bulmahn. Die Klontechnik sei auch dann „ethisch nicht akzeptabel“, sagte sie, „wenn sie zur Herstellung von Embryonen eingesetzt wird, die anschließend zur Gewinnung von Gewebe zerstört werden“.
Eine generelle Absage auch an das therapeutische Klonen, könnte man überrascht meinen. Denn bisher war die SPD-Politikerin nicht als Gegnerin des Klonens für therapeutische Zwecke aufgefallen. Ganz im Gegenteil, wurde ihr doch von verschiedenen Seiten unterstellt, unter anderem von der Grünen Christa Nickels und dem CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe, dass diese Konferenz nur dazu dienen solle, das im Februar vom Bundestag beschlossene generelle Klonverbot menschlicher Zellen in Frage zu stellen. Die Bundesregierung wurde seinerzeit beauftragt, sich bei den Vereinten Nationen für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen.
Die Bundesforschungsministerin sieht dennoch ein Schlupfloch. So stellte sie in ihrem Vortrag die Frage, „ob denn bei einem Zellkerntransfer in eine Stammzellhülle ein menschlicher Embryo entsteht“ und „ob sich hier die gleichen ethischen Fragen stellen, wie sie beim Zellkerntransfer in eine Eizelle diskutiert werden“. Über die Definition, was eigentlich ein Embryo ist, könnte zum Beispiel auch ein eventuell beschlossenes Verbot ausgehebelt werden.
Zu den weiteren Verhandlungen über internationales Klonverbot bei der UN meinte Bulmahn, es komme darauf an, „einen Weg zu finden, der die unterschiedlichen Anschauungen“ der Mitgliedsstaaten respektiere und gleichzeitig ermögliche, einen gemeinsamen Standard zu erzielen. Das wird schwierig werden. Ein umfassendes Klonverbot, wie es der Bundestag fordert, wird zwar von den USA unterstützt, aber Staaten wie Großbritannien, wo die Forschung mit bis zu 14 Tagen alten Embryonen erlaubt ist, werden ein Verbot auf keinen Fall unterstützen.
Angeblich, so wurde von Insidern auf dem Kongress geflüstert, hat die Bundesregierung sich mit Frankreich bereits auf einen gemeinsamen Vorschlag für die UN-Verhandlungen im September geeinigt: und zwar ein generelles Verbot, aber jeder Staat dürfe Ausnahmen zulassen.