: die sozialhilfe
Regelsatz und einmalige Beihilfen
265.271 Berliner haben im Jahr 2001 Sozialhilfe bezogen. Das bedeutet: Über eine Viertelmillion Menschen konnte den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Vermögen oder Arbeitsleistung) noch mit Hilfe anderer bestreiten. In diesem Fall springt der Staat mit Hilfsleistungen ein, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt sind und deren Umsetzung auf Landesebene in so genannten Ausführungsgesetzen festgelegt ist. Gewährt wird Sozialhilfe in Form von Geld, Sachleistungen und persönlicher Hilfe, etwa durch Beratung und Betreuung. Unterteilt werden diese Leistungen in zwei große Bereiche: „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ – die 2001 zusammengenommen 1,8 Milliarden Euro gekostet haben. Diese Summe würde schmelzen, wenn neue Arbeitsplätze entstehen.
Oder wenn bei den Zahlungen gespart wird. Diese Absicht von Klaus Wowereit ist jedoch schwer umzusetzen. Zwar ist der monatliche „Regelsatz“, den betroffene Berliner beziehen, noch bis Mitte nächsten Jahres auf 293 Euro festgelegt und lässt sich auch in Zukunft nur schwer senken. Aber bei den „einmaligen Beihilfen“ könnte es Kürzungen geben, etwa bei der jährlichen Kleiderpauschale, die bisher 300 Euro beträgt. Und künftig könnten noch mehr Bewilligungsanträge als „nicht notwendig“ abgelehnt werden – vom Kühlschrank bis zum Kindergeburtstag –, viele Erstattungen müssen Sozialhilfebezieher zusätzlich beantragen. Und auch die günstige BVG-„Sozialkarte“ könnte gestrichen werden. MH