: Verkürzte Darstellung
betr.: „Der geschwätzige Studi-Ausweis“, taz vom 10. 3. 04
Durch eine verkürzte Darstellung hat sich leider ein Fehler in Ihrer Berichterstattung zur TU-Campuskarte bezüglich der Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten ergeben. Richtig ist, dass alle Anwendungen, die bis dato mit der TU-Campuskarte durchgeführt werden können, mit der TU-Datenschutzbeauftragten abgestimmt wurden. Die Datenschutzbeauftragte setzt sich im Einzelfall, wenn geboten, mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in Verbindung.
Die Anwendungen, die mit dem zusätzlichen kontaktlosen Chip auf der TU-Campuskarte in Zukunft möglich sein werden, stehen noch nicht zur Verfügung. Von daher ergab sich noch keine Notwendigkeit, den Datenschutz zu beteiligen.
Fehlerhaft ist auch die Darstellung, dass mit der Technik Bewegungsprofile erstellt werden können.
KRISTINA R. ZERGES, Pressesprecherin der TU Berlin