: Waffengeheimnis gilt für Schill
HAMBURG afp ■ Hamburgs Innensenator Ronald Schill muss Bürgerschaftsabgeordneten keine Auskunft über seine Bewaffnung im Dienst geben. Der frühere Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr (GAL) unterlag gestern vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den Senat. Das Gericht stützte dessen Argumentation. In Einzelfällen dürfe der Senat nach sorgfältiger Prüfung eine Antwort auf Anfragen durchaus verweigern, hieß es. So dürfe dieser auch Auskünfte zur Bewaffnung des Innensenators verweigern, weil sonst dessen Sicherheitskonzept aufgedeckt und gefährdet würde. Medienberichten zufolge führt Schill in der Behörde ständig eine Schusswaffe mit sich.