: Bahnsteigdach ist kurz und rechtens
Das Bahnsteigdach am Lehrter Bahnhof durfte verkürzt werden. Bei den Planungen für die inzwischen realisierte Verkürzung seien keine Rechtsfehler begangen worden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Damit scheiterte die Klage des Landes Berlin gegen das Eisenbahn-Bundesamt. Das geplante Großprojekt zur Fußballweltmeisterschaft 2006, das die Verkürzung mit sich zog, habe Vorrang gehabt, wurde begründet. In erster und letzter Instanz entschieden die Richter, dass die Planungshoheit der Stadt nicht verletzt worden sei (Az.: BverwG 9 A 40.02). Das Land hatte geklagt, weil es schwerwiegende Beeinträchtigungen für das „Stadtquartier Lehrter Bahnhof“ sah. Das Argument: Weil mit der Kürzung des Dachs der Lärmschutz beeinträchtigt sei, mindere das den Wert des neu geplanten Wohngebietes. Dem folgte das Gericht nicht. Die Planung sei zwar durch den verkürzten Lärmschutz erschwert, aber nicht unmöglich gemacht worden. Dies stelle keine unzumutbare Belastung dar. DPA