: Streit um Arzneimittel
Bundesrat lehnt Ulla Schmidts Positivliste ab und schickt neues Urheberrecht in den Vermittlungsausschuss
BERLIN dpa/taz ■ Der Bundesrat hat die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegte Positivliste für Arzneimittel abgelehnt. Die Länderkammer wies die Vorlage Schmidts gestern mit der Mehrheit der unionsregierten Länder zurück. Durch die Positivliste soll die Zahl der Medikamente, die die Krankenkassen bezahlen müssen, um die Hälfte reduziert werden. Das Gesetz kann allerdings auch ohne die Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten.
In den Vermittlungsausschuss geht dagegen die Novelle des Urheberrechts. Heftig umstritten ist die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplante Regelung, wonach Schulen und Forschungsstätten künftig Publikationen kostenlos in ihr internes Computernetz stellen dürfen. Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sieht darin „Elemente von Enteignung“.
Nicht weit genug gehen den Ländern die von Rot-Grün geplanten Schutzregelungen gegen den Missbrauch von 0190er-Nummern. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf forderte der Bundesrat, die Anrufkosten auf zwei statt der geplanten drei Euro zu begrenzen. Die Länderkammer verlangte zudem, den Schutz vor überteuerten Handy-Kurznachrichten einzubeziehen.
Sehr viel mehr verlangen könnten die Kommunen bald für Anwohner-Parkausweise. Der Bundesrat stimmte einem Vorstoß des Landes Berlin zu, der einen Gebühren-Höchstbetrag von künftig 100 Euro statt bisher 30,70 Euro vorsieht. Jetzt muss die Bundesregierung über eine Verordnung entscheiden.
Endgültig abgeschafft wird die Bannmeile um Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht. In den „befriedeten Bezirken“ um die drei Verfassungsorgane darf demnächst friedlich demonstriert werden. Der Bundestag hat der neuen Regelung bereits zugestimmt.
Unstrittig war auch die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres. Danach steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 1,04 und in Ostdeutschland um 1,19 Prozent. Im Februar war noch ein höherer Aufschlag in Aussicht gestellt worden. Den Anforderungen einer alternden Gesellschaft wurde auch das Gesetz über die Ausbildung von Krankenpflegern angepasst.
Den Segen der Länderkammer fanddie Ausgabe von dickeren Reisepässen. Wer viel unterwegs ist, kann künftig einen Pass mit 48 statt der gewöhnlichen 32 Seiten beantragen.