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Archiv-Artikel

Ultimatum aus Brüssel

EU-Kommission fordert Bundesregierung zu Änderung des VW-Gesetzes auf. Sonst droht Klage vor dem EuGH

BRÜSSEL/STRASSBURG/HANNOVER dpa ■ Die EU-Kommission hat die Bundesregierung ultimativ zur Änderung des umstrittenen VW-Gesetzes aufgefordert. Falls beispielsweise das Vetorecht des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer nicht innerhalb von zwei Monaten gekippt werde, drohe in dem seit einem Jahr laufenden Vertragsverletzungsverfahren eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das entschied die Kommission gestern in Straßburg. Die niedersächsische Landesregierung setzt dennoch weiter auf ein Einlenken der EU-Kommission. „Bis heute hat Kommissar Bolkestein nicht konkretisieren können, durch welche Regelungen im VW-Gesetz konkret die Kapitalverkehrsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt verletzt sein könnte“, erklärte die CDU/FDP-Landesregierung in Hannover. VW lehnte in Wolfsburg eine Stellungnahme ab. „Wir äußern uns nicht dazu, weil wir keine Partei des Verfahrens sind“, sagte ein VW-Sprecher. Der zuständige Kommissar Frits Bolkestein sieht in dem VW-Gesetz, das eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Autokonzerns verhindern soll, einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der EU.