: Lebenslang für Ruandas Chefmörder
Vor dem Ruanda-Völkermordtribunal der UNO endet der Prozess gegen vier der höchsten Militärs während des Genozids mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch. 2002 begonnen, hatte grundsätzlicher Streit das Verfahren in die Länge gezogen
VON DOMINIC JOHNSON
Das Ruanda-Völkermordtribunal der UNO hat gestern sein wichtigstes Urteil gefällt. Oberst Théoneste Bagosora, als faktischer Chef der Militärregierung Ruandas während des Genozids an über 800.000 Menschen zwischen April und Juli 1994 Hauptorganisator der Massaker, wurde wegen Völkermordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das gleiche Urteil gab es für Bagosoras Mitangeklagte Aloys Ntabakuze und Anatole Nsengiyumva. Der vierte Angeklagte im Sammelprozess „Militär eins“ im tansanischen Arusha, Gratien Kabiligi, wurde überraschend freigesprochen und freigelassen. Separat bekam Protais Zigiranyirazo („Monsieur Z“), der Schwager des damaligen ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana, eine 20-jährige Haftstrafe.
Es ist das erste abgeschlossene UN-Verfahren gegen Organisatoren des Völkermords im damaligen ruandischen Militär. Bagosora, 1994 Kabinettsdirektor im ruandischen Verteidigungsministerium, hatte sofort nach dem Attentat auf Präsident Habyarimana per Flugzeugabschuss am Abend des 6. April die Kontrolle übernommen und die Bildung einer neuen Regierung unter Führung des Militärs in die Wege geleitet. Diese organisierte dann landesweit die Auslöschung aller Tutsi Ruandas. Dadurch sollte ein Friedensabkommen, das Habyarimana mit der Tutsi-Rebellenbewegung RPF (Ruandische Patriotische Front) geschlossen hatte, überflüssig werden.
Nsengiyumva war jahrelang Direktor des Militärgeheimdienstes gewesen und wurde 1993 Militärchef des nordwestruandischen Distrikts Gisenyi, Heimatprovinz des Präsidenten Habyarimana, an der Grenze zum Kongo. Er baute dort Milizen auf und erteilte ihnen nach Rücksprache mit Bagosora in der Nacht zum 7. April den Befehl, alle Tutsi in Gisenyi umzubringen. In Gisenyi liegt das Militärhauptquartier auf einem Hügel, von dem aus man die Stadt sowie die benachbarte kongolesische Grenzstadt Goma überblickt. Habyarimanas Schwager „Monsieur Z“ wohnte direkt daneben. Er organisierte schon vor 1994 Todesschwadronen.
Natabakuze war Chef der Fallschirmjäger. Kabiligi war Stabskommandeur. Freigesprochen wurde er, weil das Gericht ihm keine „operationelle Befugnis“ nachweisen konnte.
Das Völkermordregime wurde im Juli 1994 von der RPF aus Ruanda in den Kongo vertrieben. Bagosora und Nsengiyumva flohen nach Kamerun, wo sie 1996 festgenommen wurden. Ntabakuze und Kabiligi wurden 1997 in Kenia gestellt. Die Anklagen gegen sie wurden in Arusha in einem Sammelprozess verhandelt, der von 2002 bis 2007 dauerte – der letzte Verhandlungstag am 1. Juni 2007 liegt fast anderthalb Jahre zurück.
Die Ursache für die lange Verfahrensdauer liegt darin, dass sich an diesem Militärprozess alle Grundkonflikte über den Genozid entzündeten, die die internationale Gemeinschaft der Ruanda-Beobachter bis heute spaltet. Die Anklage legte anhand der historischen Fakten dar, dass der Völkermord vorab geplant und von oberster staatlicher Stelle geleitet wurde. Die Angeklagten hätten die Ermordung von Tutsi-Zivilisten „vorbereitet, geplant, befohlen, angeleitet, angestiftet, ermutigt und begrüßt“, sagte Chefankläger Hassan Bubacar Jallow in seinem Schlussplädoyer. Die Verteidigung wechselte zwischen der Leugnung des Genozids, der Argumentation, die Massaker seien spontan vom Volk ausgegangen, und der Behauptung, die Tutsi hätten die Hutu dazu provoziert – eine These, die die Opfer zu Tätern erklärt und die Täter zu Opfern.
Das Tribunal hat diesen Streit nicht endgültig entschieden. Auch im gestrigen Richterspruch, wie bei allen bisherigen, wurde der Anklagepunkt der „Verschwörung zum Völkermord“ nicht aufrechterhalten – die Verteidigung sieht sich dadurch in ihrer These bestätigt. Bagosora, der darüberhinaus den Genozid komplett leugnet und höchstens von „exzessiven Massakern“ sprechen mag, hat bereits Berufung angekündigt.
Die im Prozess aufgeworfenen Interpretationsfragen sind mehr als nur ein Historikerstreit. Denn zahlreiche Organisatoren des Völkermords sind bis heute flüchtig. Einige leiten ruandische Hutu-Milizen im Kongo. Erst diese Woche beklagte sich das UN-Tribunal bei der Regierung Kenias, dass der von ihm gesuchte mutmaßliche Hauptfinanzier dieser Milizen, der Geschäftsmann Félicien Kabuga, unbehelligt in Kenia lebe. Und der jetzt freigesprochene Kabiligi hat in den ersten Jahren nach dem Völkermord Hutu-Milizenangriffe aus dem Kongo nach Ruanda organisiert und könnte nun zu dieser Tätigkeit zurückkehren, ohne internationale Verfolgung fürchten zu müssen.