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Archiv-Artikel

Einkesselung war rechtswidrig

DANNENBERG ap ■ Acht Jahre nach der stundenlangen Einkesselung von 150 AKW-Gegnern bei einem Castor-Transport nach Gorleben hat das Amtsgericht Dannenberg das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig erklärt. Die Freiheitsbeschränkung sei bereits dem Grunde nach rechtswidrig gewesen, heißt es in einem in Dannenberg veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Dieser wurde von drei seinerzeit eingekesselten Demonstranten erwirkt, die bei mehreren Gerichten gegen ihre rund achtstündige Ingewahrsamnahme klagten. Laut dem Gerichtsbeschluss ist der Unterbindungsgewahrsam nur zulässig, wenn von den Betroffenen die unmittelbare Gefahr einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblichen Gewicht ausgeht. Entsprechende Umstände seien jedoch im Fall der Kläger nicht gegeben gewesen.