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Archiv-Artikel

Flughafen-Urteil angefochten

DÜSSELDORF dpa ■ Das Urteil gegen die 28-jährige Studentin im Prozess wegend der Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen ist noch nicht rechtsgültig. Die Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt, teilte deren Sprecher gestern mit. Es müsse geprüft werden, ob die Drohungen nicht auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das Landgericht hatte die Täterin vorigen Donnerstag lediglich für die Störung des öffentlichen Friedens zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und damit vor der Haft bewahrt. Das milde Urteil würde Nachahmer nicht abschrecken, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Kessel. Er hatte für eine Haftstrafe von drei Jahren plädiert, weil die Bombendrohungen im September auch eine schwere Nötigung des Flughafens dargestellt hätten. Der Schaden wird auf 1,3 Millionen Euro geschätzt.