: „Unverhältnismäßig gewalttätig“
Gericht entscheidet Zivilklage: Opfer einer gewalttätigen Polizeikontrolle soll Schadenersatz bekommen
Bremen taz ■ Das Vorgehen zweier Bremer Polizisten gegen Bernd T. war „unverhältnismäßig gewalttätig“. Diese Entscheidung der Zivilkammer des Bremer Landgerichts bekommt das Ehepaar T. demnächst schriftlich zugestellt. Gestern zeigte sich das heute 34-jährige Opfer der Übergriffe vom Dezember 2002 mit dem Urteil zufrieden.
Unklar ist noch, wie hoch der Schadenersatz für den Mann ausfallen wird, dem bei einer Verkehrskontrolle in der Martinistraße vor zwei Jahren unter anderem ein Arm gebrochen worden war (taz berichtete). Die Forderungen des Klägers liegen bei rund 20.000 Euro für Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Ein Betrag werde nach Inkrafttreten des gestern gefällten Grundurteils festgelegt, erklärte der Richter nach der Urteilsverkündung. Man habe sich aus Gründen der „Prozessökonomie“ entschieden, die Sache erst im Grunde zu entscheiden. So habe das „sehr übersichtliche Verfahren“ schnell abgeschlossen werden können.
Nach Angaben des Innenressorts ist noch unklar, ob die Stadt als Arbeitgeberin der Polizisten Rechtsmittel einlegen wird. Ein bislang ausgesetztes Strafverfahren wegen Körperverletzung im Dienst ist noch anhängig. „Bis zu dessen Abschluss wird das bereits eingeleitete Disziplinarverfahren ruhen“, erklärte Polizeisprecher Dirk Siemering. Die beiden vom Urteil betroffenen Beamten seien solange weiter im Dienst.
Den Ausschlag zur Verurteilung hatte die Aussage einer unbeteiligten Zeugin gegeben. Sie beobachtete, wie die zwei Polizisten das Ehepaar in einem Wagen mit polnischem Kennzeichen am zweiten Weihnachtsfeiertag anhielten und dann den Wagen und den Fahrer unerklärbar aggressiv überprüften.
„Ich dachte, die haben da einen großen Fisch gefangen, so wie die auf den losgegangen sind“, hatte die Zeugin sich vor Gericht erinnert. Bernd T. sei an den Händen gefesselt und dann zu Boden geschlagen worden, während seine polnische Ehefrau laut um Hilfe schrie. Später wurde sie ohne die Autoschlüssel am Tatort zurückgelassen und musste nach Hause laufen. Der Arm ihres Mannes, der sich anfangs gegen die rauhe Behandlung gewehrt hatte, war da bereits gebrochen.
Das ärztliche Gutachten bescheinigte mit der „Oberarmspiralfraktur“ einen Sachverhalt, der den Richter zur Frage veranlasste, wie ein Polizist davon nichts habe merken können? Doch die beiden Beschuldigten blieben bei ihrer vom Gericht als wenig glaubwürdig bewerteten Aussage, nur zur Selbstverteidigung und nicht gewalttätig vorgegangen zu sein – und solches Verhalten auch nicht beim Kollegen beobachtet zu haben. ede