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Archiv-Artikel

Zuwanderungsrecht Produktive Hürde

Das neue Zuwanderungsrecht, das – offiziell bestätigte – Deutschkenntnisse von nachziehenden Ehepartnerinnen fordert, ist bei seiner Einführung heftig kritisiert worden.

KOMMENTAR von FRIEDERIKE GRÄFF

In manchen Punkten sicherlich zurecht: So kann es nicht angehen, dass Herkunftsländer wie Japan und die USA von den Bestimmungen ausgenommen sind. Und, noch gewichtiger: Tatsächlich reicht die Einforderung von Sprachkenntnissen alleine nicht aus, um Zwangsheiraten zu verhindern. Völlig zurecht weisen die KritikerInnen darauf hin, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabdingbar ist, wenn es tatsächlich darum geht, den Frauen zu helfen.

Was bleibt, ist die Frage, ob die Forderung nach Deutschgrundkenntnissen für nachziehende Ehepartner unzumutbar ist. Sicherlich erschwert sie den Zuzug. Aber sie erleichtert Integration. Weder den Zuwanderern noch der aufnehmenden Gesellschaft, ist damit gedient, wenn sich die Neuankömmlinge nicht in Deutschland orientieren können. Sie geraten damit fast automatisch ins soziale und berufliche Abseits – und in vollständige Abhängigkeit vom Ehepartner.

Es ist richtig, an den Schulen Deutschkurse für Mütter anzubieten. Es ist vorausschauend, diese Kompetenz so früh wie möglich einzufordern. Dass nicht in jeder Stadt ein Goethe-Institut ansässig ist, stimmt. Deshalb gibt es kostenlose Kursangebote im Internet. Das schließt Härtefälle nicht aus – die das Anliegen nicht diskreditieren.