: Geständnis und Gerüchte
Zwei Prozesse wegen Sexualdelikten: Ein Angeklagter bereits verurteilt, der zweite bestreitet alle Vorwürfe
In Schleswig-Holstein wurden gestern zwei weitere Strafprozesse eröffnet. Ein 28-jähriger Gelegenheitsarbeiter hat in Flensburg gestanden, zwei Mädchen zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. In Lübeck wehrt sich ein 63-jähriger Rentner gegen die Anklage der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung seiner minderjährigen Enkelinnen.
Über seinen Anwalt teilte der 28-jährige Angeklagte dem Flensburger Landgericht gestern mit, er habe in den Jahren 2001 bis 2002 die vier und acht Jahre alten Töchter eines Nachbarn in seiner Wohnung zu sexuellen Handlungen gezwungen. Er gestand zudem, die Mädchen während der Tat fotografiert zu haben. Auf den Fotos ist der Angeklagte zu erkennen. Das Urteil der Richter erging deshalb bereits am Nachmittag.
Vor dem Lübecker Landgericht bestreitet der 63-jährige Angeklagte, in den Jahren 1989 bis 1996 seine Enkelinnen wiederholt unsittlich berührt und die jüngere der beiden Geschwister im Sommer 2000 vergewaltigt zu haben. Das Mädchen hatte zusammen mit den Großeltern in der Gartenlaube übernachtet, als sie der Großvater laut Anklage vergewaltigte. Der Rentner beschuldigt seine Tochter, die Enkelin zur Falschaussage veranlasst zu haben, weil er ihr kein Geld leihen wollte. Sie habe die Gerüchte aus Rache in die Welt gesetzt. Der Prozess wird fortgesetzt. LNO / TAZ