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Archiv-Artikel

Ansteckendes Schweigen

Ungeschützter Sex trotz HIV-Infektion: Ehemaliger Polizeibeamter vom Amtsgericht wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe von eindreiviertel Jahren verurteilt

Über seine Krankheit redet Bernhard B. nur äußerst ungern. Auch bei seinem ehemaligen Freund Dennis N. machte er da keine Ausnahme. Dem damals 18-Jährigen verschwieg er, dass er seit über zwölf Jahren HIV-positiv war. Die Folge: Kurz nachdem die Beziehung Anfang 2003 beendet war, erfuhr der junge Mann, dass auch er mit dem Virus infiziert ist. Vorsätzliche Körperverletzung lautete der Vorwurf, über den das Hamburger Amtsgericht gestern zu entscheiden hatte.

Der Angeklagte schweigt. So tragen zunächst nur die Aussagen des Opfers zur Wahrheitsfindung bei. Im Juni 2002, so Dennis N., habe man sich über eine Telefon-Hotline kennen gelernt. Schon bald kam es zum Analverkehr. Obwohl er ihn gebeten habe, Kondome zu benutzen, habe Bernhard B. ungeschützten Verkehr ausgeübt, berichtet der Zeuge. Mehrmals habe er den 38-jährigen Angeklagten gefragt, ob er gesund sei. Stets habe der seine Infektion verschwiegen.

Das bestreitet auch Bernhardt B. nicht, als er sich am Ende des Verfahrens entscheidet, doch noch Stellung zu nehmen. Der ehemalige Polizeibeamte, der heute arbeitslos ist, behauptet jedoch, es sei „nicht zum Analverkehr gekommen“. Deshalb meint er zu wissen: „Dennis hat sich nicht bei mir angesteckt.“

Eine Bekundung, die nicht einmal Verteidiger Michael Leipold seinem Mandanten abnimmt. Der Anwalt räumt freimütig ein, Dennis N. könne sich bei dem Angeklagten infiziert haben, möglicherweise aber auch bei einem anderen Sexualpartner. Zudem habe der Geschädigte nicht eindringlich genug auf den Gebrauch von Kondomen bestanden. Da er es somit „in Kauf genommen habe, dass so was passiert“, sei allenfalls eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angemessen. Der Ankläger hatte zuvor auf ein Jahr und neun Monate auf Bewährung plädiert.

Ein Strafmaß, das auch Amtsrichter Stöber für „tat- und schuldangemessen“ hält. Auch er mag zwar nicht sicher ausschließen, dass sich Dennis N. schon vorher infiziert hatte, sieht aber kein Mitverschulden des Geschädigten, der schließlich die falschen Gesundheitsbekundungen seines Ex-Freundes nicht mehr hinterfragt hatte. „Ich habe ihm geglaubt, weil ich ihn liebte“, sagt Dennis N. Ein Vertrauen, das ihn nun seine Gesundheit kostet. Marco Carini