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Archiv-Artikel

Besteuerung der Kostenpauschalen

betr.: „Sieg für die Frauen: Riester wird für alle gleich“, „Riester-Rente jetzt gerecht“, taz vom 28. 4. 04

Ist es nicht verdächtig, wie beflissen die Politik den Versicherern immer neue Geschäfte zuschanzt? Und das Tollste: Schröder & Co brauchen auf ihre Subventionspakete nur draufzuschreiben „Jetzt auch für Frauen“ und die Hälfte des möglichen politischen Widerstandes, jedes Gefühl für Angemessenheit ist gekauft, egal, was im Paket drin ist. Auf diese Weise kann eine sozialdemokratische Regierung mit grün-feministischer Unterstützung sogar den Ausverkauf der öffentlichen Wohlfahrtssysteme als „Sieg für die Frauen“ verkaufen, und die Redakteurin einer linken Tageszeitung betet es in brünstigem Entzücken nach, als erschöpfte sich die ganze Rentenproblematik in Frauenfragen. EUGEN MAUS, Frankenthal

Steuern, Steuern und kein Ende. Es ist doch langsam an der Zeit einmal über die Besteuerung der Kostenpauschalen unserer Politiker nachzudenken bzw. die Umwandlung der Pauschalen in nachzuweisende Erstattungen (wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch). Eine radikale Herabsetzung der Anzahl der MdB würde sicher genauso viel Euro (oder mehr) in Eichels Kasse bringen, und wäre für alle Bürger einsehbarer, als die Besteuerung von Renten.

GERHARD TREDER, Erzhausen

Das Bundesverfassungsgericht wollte mit dem vor 22 Jahren gefällten Urteil zur nachgelagerten Rentenbesteuerung eine Ungleichbehandlung der Beamten abschaffen. Es lässt bewusst jede sozialpolitische Komponente außen vor und ist durch die historische Entwicklung längst überholt. […] Das umstrittene Urteil stößt sich an der einseitigen Besteuerung der Pensionen, ohne die vielen Vorsorgeopfer der Rentenversicherten bis zur Anwartschaft auf Rente dagegen abzuwägen. Während diese oft bis zu 50 Jahre unter Konsumverzicht hohe Versicherungsbeiträge für ihren Rentenanspruch einzahlten, hatten Beamte bereits nach 35 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche (75 % des letzten Gehaltes), ohne einen Pfennig dafür einzuzahlen. Rentner mussten 45 Versicherungsjahre nachweisen, um bestenfalls 50 Prozent ihres letzten Monatseinkommens zu beziehen. […]

Während Kohl durch Missachtung des Urteils deutlich machte, was er von dem Spruch der Karlsruher Richter hielt, greift Schröder in die längst verstaubte Urteilskiste, um auf Kosten der Rentner die von allen Parteien verfehlte Rentenpolitik nachzubessern, obwohl die jetzige Rentnergeneration nicht mehr die Möglichkeit hat, durch weitere Vorsorgemaßnahmen neue Unbill zu kompensieren. Karlsruher Richter haben oft geirrt und überholte Urteile revidiert. Höchste Zeit, das Urteil zur nachgelagerten Rentenbesteuerung nachzubessern. HANS KLOEP, Bergisch Gladbach

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