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Archiv-Artikel

Cops am Ruder

Hafensicherheitskommission legt neue Standards zur Gefahrenabwehr für Schiffe an Hafenanlagen fest

Von KVA

Der Hamburger Hafen macht die Schotten dicht – unter dem Deckmantel der „Internationalen Terrorismusbekämpfung“ werden neue Sicherheitsstandards eingeführt: Dazu haben sich alle Länder verpflichtet, die dem internationalen Schiffahrtsabkommen „Safety of life at Sea“ (Solas) beigetreten sind. Die neuen Standards zur Gefahrenabwehr sollen bis zum 1. Juni 2004 umgesetzt werden und gelten nicht nur für Reeder, sondern auch für Hafenbetriebe. „Sie sind für alle Betreiber von Hafenanlagen obligatorisch und möglicherweise mit Kosten für die Betreiber verbunden“, so Innenbehördensprecher Thomas Model.

Die neuen internationalen Sicherheitsanforderungen waren besonders von den USA nach dem 11. September 2001 gefordert worden. Das Besondere an diesen neuen Vorschriften ist, dass sich der Geltungsbereich über die Schiffe hinaus auf die Häfen erstreckt. Die Behörden müssen das Sicherheitsrisiko jeweiliger Hafenanlagen bewerten. Darauf basierend müssen Hafenanlagen in einem Sicherheitsplan Zugangsbeschränkungen zu Lagerplätzen oder Schiffen sowie Kontrollen festlegen.

In der vor einem halben Jahr gegründeten Hafensicherheitskommission arbeiten die Innenbehörde, der Katastrophenschutz, die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes, die Wasserschutzpolizei, der Zoll, die Wirtschaftsbehörde und das Oberhafenamt mit Hafenbetrieben zusammen. In Zukunft müssen Seeschiffe unter anderem über ein automatisches Identifikationssystem verfügen und einen Beauftragten für Terrorismusabwehr an Bord haben. KVA