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Archiv-Artikel

Dudeln in Karlsruhe

Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen erwägen Verfassungsklage gegen Hamburger Mediengesetz

Das umstrittene neue Hamburger Mediengesetz, das heute in der Bürgerschaft beschlossen werden soll, wird eventuell vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft. Der Leiter des Hamburger Institutes für Journalistik, Siegfried Weischenberg, kündigte auf dem Medienforum NRW in Köln an, dass die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen eine Verfassungsklage gegen das Gesetz erwägen. Auch die GAL hatte bereits Verfassungsbedenken gegen das Gesetz angemeldet, das den privaten Radiosendern größte Freiheit bei ihrer Programmgestaltung eröffnet.

Die GAL hat für die heutige Debatte in der Bürgerschaft einen Zusatzantrag für ein nach ihren Vorstellungen gestaltetes Mediengesetz eingereicht. Der Senat wird darin aufgefordert, seinen Entwurf zurückzuziehen. Stattdessen will die GAL mehr Wettbewerb auf dem Rundfunkmarkt durch kürzere Lizenzlaufzeiten für die Sender ermöglichen. „Damit würde sich Hamburg tatsächlich bundesweit an die Spitze setzen“, sagt der medienpolitische Sprecher der Fraktion, Farid Müller. Die Trägerschaft für den Offenen Kanal, die der Senat allein der halbprivaten Media School übertragen will, sollten sich die Schule und die Landesmedienanstalt teilen, sagt Müller.

Das von der Rechtskoalition geplante Gesetz sei jedenfalls ein Beitrag „zur Verflachung des privaten Rundfunks“, stellt ver.di-Landesvizechefin Ingrid Pöhland fest. PETER AHRENS