: U-Häftlinge arbeiten billiger
KARLSRUHE taz ■ Wenn Untersuchungshäftlinge arbeiten, dürfen sie schlechter bezahlt werden als normale Strafgefangene. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. 1998 hatte Karlsruhe eine Erhöhung der mickrigen Knastlöhne verlangt, um den Gefangenen den „Wert regelmäßiger Arbeit“ vor Augen zu führen. Deshalb wurden die Löhne der Strafgefangenen Anfang 2001 knapp verdoppelt – auf durchschnittlich 1,50 Euro pro Stunde. Für Untersuchungshäftlinge gilt diese Gesetzesänderung allerdings nicht, weshalb ein Untersuchungshäftling aus Berlin Verfassungsbeschwerde erhob. Eine Kammer des Zweiten Senats lehnte die Klage jetzt aber ab. Karlsruhe akzeptiert die Ungleichbehandlung, weil Gefangene in der U-Haft nicht zur Arbeit verpflichtet sind und die U-Haft auch nicht der Resozialisierung der Einsitzenden diene. Etwa ein Drittel der Gefängnisinsassen, rund 30.000 Personen, sitzt in Untersuchungshaft. Sie dient der Sicherung des Verfahrens bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (Az.: 2 BvR 406/03).
CHRISTIAN RATH