: Das Klein-Klein der Verschwendung
Der Rechnungshof listet zahlreiche Beispiele für Misswirtschaft in den öffentlichen Verwaltungen auf
Die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes haben den Haushalt intensiv geprüft – und etliche unnötige Kosten und damit Verschwendung von Landesmitteln entdeckt. Beispiele:
BVG-Mitarbeitertickets: Die Verkehrsbetriebe gewähren Betriebsangehörigen und Ruheständlern sowie deren Ehegatten Freifahrten oder Fahrpreisermäßigungen; erkennen zudem Dienstausweise anderer Verkehrsunternehmen an. Die Einnahmeausfälle im Jahr 2002 beziffert der Rechnungshof mit 15,5 Millionen Euro.
Feuerwehr: Fast die Hälfte der 159 Arbeiter ist „pauschal den Spitzenlohngruppen“ zugeordnet, so der Rechnungshof. Kürzungspotenzial: 250.000 Euro.
Kita-Chefs: Mehr als 80 Kita-Leitungen hätten eine zu hohe Vergütung erhalten, die durch die Belegung nicht gerechtfertigt sei. Kosten: 350.000 Euro.
Freie Träger: Die Abrechnungen der freien Träger für rund 1.100 Kitas seien nicht überprüft worden. Stichproben zeigten, dass sich Rückforderungen in Millionenhöhe ergeben.
Brunnen: Öffentliche Brunnen werden überwiegend mit Trinkwasser bewässert. Das kostet jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Erhebliche Einsparungen sind durch Verwendung von Niederschlagswasser möglich. Nach einer Investition von einer Million Euro ließen sich so jährlich rund 400.000 Euro einsparen, schlägt der Rechnungshof vor.
TU Berlin: Die Bau-Abteilung der Uni zahlte 7,8 Millionen Euro für Fassadenarbeiten. Kurze Zeit später wurden erhebliche Mängel festgestellt, deren Beseitigung das Land schätzungsweise 1,2 Millionen kostete.
Sozialhilfe: Der Rechnungshof bemängelt, dass die Rückzahlung darlehensweise gewährter Sozialhilfe nicht oder nicht schnell genug gefordert wurde. Zins- und Einnahmeverluste in Millionenhöhe drohen.
Behinderten-Transport: Dafür würden rund 12,5 Millionen Euro jährlich ausgegeben. Der Rechnungshof sieht ein Einsparpotenzial von 5 Millionen Euro: durch Kontingentierung, Optimierung der Routen, öffentliche Ausschreibung der Beförderungsleistungen und zunehmende Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Behinderte. Der ÖPNV sei zwischenzeitlich zunehmend behindertengerecht ausgestattet worden, sodass er „überwiegend kein Mobiliätshindernis mehr darstellt“, so der Rechnungshof.ROT