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Arbeitsmarktpolitik im Wandel

Wer bleibt auf der Strecke?

Wer Sozialhilfe bezieht, aber arbeiten kann, auf den zielt Paragraf 19 des Bundessozialhilfegesetzes: „Für Hilfesuchende, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden“, heißt es da. Finanziert wird diese „Hilfe zur Arbeit“ von der Kommune – 900 so genannte BSHG-19-Stellen sollte es in Bremen in diesem Jahr geben, pro Monat sollten rund 75 solcher Jobs beginnen. Gesteuert wird das Programm von der Bremer Arbeit GmbH (bag), einem landeseigenen Betrieb, der die Arbeitsmarktpolitik des Senats umsetzt. Die bag hat nun im ersten Halbjahr bereits 600 Stellen bewilligt – aufgrund hoher Nachfrage und weil man die Kürzung anderer Beschäftigungsmaßnahmen wie Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen aufzufangen habe. Die Folge: Im zweiten Halbjahr werden nur noch 200 Stellen bewilligt – ein Drittel weniger als ursprünglich vorgesehen. Kräfte, die fest eingeplant waren, werden fehlen.

Zwar hat die bag erklärt, wie es zu dieser Fehlberechnung kam. Dennoch wittern die Träger öffentlicher Beschäftigung mehr dahinter.

Denn künftig sollen Sozialhilfeempfänger, die arbeiten können, und Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu einer Gruppe zusammengefasst werden: den Beziehern des so genannten Arbeitslosengelds 2, das sich auf Sozialhilfeniveau bewegen wird. Nach derzeitigem Stand wird für diese Gruppe der Bund, sprich: die Bundesanstalt für Arbeit, verantwortlich sein. Und nicht mehr die Kommunen. Damit würde sich das Programm „Hilfen zur Arbeit“ erübrigen. Doch während die Bundesanstalt für Arbeit Menschen vor allem in den ersten Arbeitsmarkt pushen will, geht es bei den Kommunen auch um eine sozialpolitische Variante: Menschen, die aus welchen Gründen auch immer den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts nicht genügen können, sollen unterstützt und gefördert werden. Dieser Aspekt, so fürchten nicht nur die Beschäftigungsträger, werde demnächst unter den Tisch fallen.  sgi

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