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Archiv-Artikel

Rolle rückwärts beim Blindengeld

Niedersachsens CDU/FDP-Landesregierung erwägt, das von ihr selbst amputierte Blindengeld wieder zu erhöhen

Die niedersächsische Landesregierung erwägt eine Erhöhung des Landesblindengeldes. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) wird sich Ende Januar mit dem Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen treffen. „In den Vorgesprächen ist man bereits auf einem guten Weg“, sagte ein Sprecher von Ross-Luttmann am Dienstag.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert eine deutliche Erhöhung des Landesblindengeldes. Mit einem Betrag von 220 Euro monatlich sei Niedersachsen Schlusslicht, kritisierte der sozialpolitische Sprecher der SPD, Uwe Schwarz, am Dienstag. Das Blindengeld müsse auf 420 Euro angehoben werden. Eine Erhöhung sei denkbar, sagte Ministeriumssprecher Spieker. Wie stark der Betrag womöglich aufgestockt werde, lasse sich aber noch nicht sagen.

Noch im Jahr 2003 lag das Blindengeld bei rund 490 Euro. 2005 hatte die Regierung Wulff die Zahlungen des Landes unter Verweis auf Sparzwänge zunächst ganz gestrichen und erst nach viel Protest 2007 auf erheblich niedrigerem Niveau wieder eingeführt. Viele Betroffene stellten inzwischen aus Verunsicherung überhaupt keinen Antrag auf Zahlung des Blindengeldes mehr, so dass fünf Millionen Euro im Etat des Sozialministeriums ungenutzt seien, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Schwarz. Dieses Geld solle kurzfristig zu einer Anhebung genutzt werden. Die SPD wird im Landtag einen entsprechenden Antrag einbringen. Dabei setzt sich die Fraktion für eine Anhebung des Blindengeldes auf das Niveau der Pflegestufe II ein, also auf 420 Euro.

Die SPD fordert zudem von der Landesregierung, eine Fachkommission einzurichten, die die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen modernisiert. In Niedersachsen seien weit mehr Behinderte in stationären Einrichtungen untergebracht als im bundesweiten Durchschnitt, kritisierte Schwarz. Die ambulante Versorgung der Betroffenen in der eigenen Wohnung müsse Vorrang haben. DPA