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Archiv-Artikel

Zukunft Kaplans unklar

Gericht bestätigt Ausweisungsverfügung gegen Islamistenführer. Zeitpunkt einer Abschiebung bleibt aber ungewiss. Entscheidung fällt in der nächsten Woche

KÖLN taz ■ Die Zukunft Metin Kaplans bleibt ungewiss. Am Mittwoch bestätigte das Kölner Verwaltungsgericht eine Ausweisungsverfügung gegen den „Kalifen von Köln“. Damit besitzt er keine Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern wird in der Bundesrepublik nur noch geduldet.

Das Gericht betonte allerdings, es sei weiterhin unklar, ob und wann Kaplan tatsächlich zurück in die Türkei muss. Darüber wird am kommenden Mittwoch das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandeln. Trotzdem begrüßte der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) die Entscheidung als „einen weiteren wichtigen Schritt, um diesen Islamisten abzuschieben“.

Das Ausländeramt der Stadt Köln hatte im Februar vergangenen Jahres die Ausweisung Kaplans verfügt und im Juni 2003 die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme angeordnet. Sein Widerspruch dagegen wurde jetzt zurückgewiesen.

Die Verfügung des Ausländeramts sei rechtmäßig, entschieden die Richter. Kaplan sei wegen einer schwer wiegenden Straftat zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden, und es bestehe die Gefahr, dass er in Zukunft hier wieder straffällig werde.

Aus denselben Gründen hatte bereits eine andere Kammer des Gerichts im August 2003 den Widerruf der Asylberechtigung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte sie jedoch mit Verweis auf die europäische Menschenrechtskonvention befunden, Kaplan dürfe nicht abgeschoben werden. Ihn erwarte in der Türkei kein fairer Strafprozess, da damit gerechnet werden müsse, dass durch Folter erpresste Zeugenaussagen in das Verfahren einfließen. PASCAL BEUCKER