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Archiv-Artikel

Rasender Ernst-August: Führerschein weg

Der Prinz von Hannover klagte gegen die taz. Jetzt darf sie wieder über seinen vorsätzlichen Rechtsbruch berichten

Prinz Ernst-August von Hannover muss für einen Monat seinen Autoführerschein abgeben. Ein französisches Gericht verurteilte ihn am Dienstag wegen Fahrens mit 211 Stundenkilometern zudem zu 728 Euro Bußgeld. Die Polizei hatte ihn im Juni auf der A 6 Richtung Lyon erwischt (AFP).

Diese Meldung brachte die taz am 14. August 2003. Auf Antrag des Prinzen untersagte das Landgericht Berlin die Meldung, weil die Raserei des Prinzen seine Privatsache sei. Auf die Berufung der taz durch Rechtsanwalt Johannes Eisenberg kündigte dann das Kammergericht an, die Entscheidung des Landgerichts ändern zu wollen.

Begründung: „Zwar teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, dass trotz der gewissen Prominenz des (Prinzen), die dieser in den letzten Jahren aufgrund seiner Abstammung, seiner Ehe mit Caroline von Monaco und seinen in den Medien ausgebreiteten Verfehlungen erlangt hat, über alltägliche Geschehnisse und Ereignisse aus dem Lebensbereich des (Prinzen) nicht berichtet werden darf. So hätte die taz über einen geringfügigen Verkehrsverstoß (auch über eine ‚übliche‘ Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht berichten dürfen. Jedoch betraf die vorliegende Berichterstattung … kein banales Vergehen, sondern einen gravierenden und offensichtlich vorsätzlichen Rechtsbruch in einem Bereich, der die Sicherheit der Allgemeinheit betrifft. Der Senat neigt deshalb der Auffassung zu, dass hier … die Abwägung der betroffenen Grundrechte für die Zulässigkeit der – zurückhaltenden – Berichterstattung der taz spricht.“ (Hinweisverfügung des KG vom 25. März, Aktenzeichen 9 U 392/04).

Am 25. Juni sollte erneut über den Fall verhandelt werden. Nun erreicht die taz die Mitteilung, dass der Prinz auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet hat. Daher darf die taz wieder über Ernst Augusts Führerscheinentzug berichten. TAZ