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Archiv-Artikel

Kanthers Kompagnon befangen

Im Streit um die 20-Millionen-Strafzahlungen der CDU darf Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch nicht mitwirken

Von CHR

KARLSRUHE taz ■ Der Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch ist im Millionenstreit um die CDU-Strafzahlungen befangen. Dies beschloss gestern der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Die CDU klagt in Karlsruhe, weil sie als Strafe für die nicht deklarierten hessischen CDU-Schwarzgeldkonten 20 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen muss. Jentsch hatte selbst auf die mögliche Befangenheit hingewiesen, weil er eine gemeinsame Anwaltskanzlei mit Manfred Kanther betreibt, der als damaliger CDU-Landesvorsitzender für den Skandal verantwortlich ist.

In einem ähnlichen Verfahren vor zwei Jahren durfte Jentsch noch mitwirken. Damals ging es um die CDU-Klage gegen die Prüfung der hessischen Landtagswahl, die Ministerpräsident Roland Koch unter anderem mit Hilfe von Kanthers Schwarzgeld gewonnen hatte. Damals hatten die Verfassungsrichter entschieden, dass Jentsch nicht auf Grund seines Berufs als Rechtsanwalt am Ausgang des Verfahrens interessiert sei. Dass Kanther an dem Transfer des Schwarzgeldes beteiligt gewesen sein soll, seien „im vorliegenden Verfahren so entfernte Gesichtspunkte“, dass von einem „Interesse“ im Sinne des Gesetzes nicht gesprochen werden könne.

Dass Jentsch diesmal für befangen erklärt wird, sieht Karlsruhe aber nicht als nachträgliches Eingeständnis eines Fehlers. Jentsch könnte diesmal mehr am Ausgang des Verfahrens interessiert sein, da sein Kompagnon Kanther eventuell persönlich für den Schaden der CDU haften muss.

Auch ein weiterer Richter des zuständigen Zweiten Senats wird an dem Millionenverfahren nicht teilnehmen können. Der erst am Donnerstag gewählte Richter Michael Gerhardt hat als Berichterstatter am Bundesverwaltungsgericht das Urteil geschrieben, gegen das CDU nun klagt. CHR