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Archiv-Artikel

Vorreiter Niedersachsen

Die Gerichte im Norden entdecken die Vorteile der Mediation: Sie können damit Zeit und Geld sparen

Von GRÄ

Noch 2005 hatte der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Till Steffen die Einführung gerichtlicher Mediation in Hamburg gefordert. Mittlerweile ist er Justizsenator und seit 2006 bieten die meisten Hamburger Gerichte Mediation an – das allerdings auf freiwilliger Basis. Seit Januar ist das auch am Hamburger Oberverwaltungsgericht möglich, nicht dabei sind das Landessozial- und das Finanzgericht.

Damit hat Hamburg in der Reihe der nördlichen Bundesländer die Mediation eher spät für sich entdeckt – obwohl die Gerichte dadurch Zeit und Geld sparen können. Das niedersächsische Justizministerium hat bereits 2002 das Projekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In einem drei-jährigen Projekt wurden an sechs Gerichten Chancen und Grenzen der gerichtsnahen Mediation getestet. In den 1.500 Fällen, die in diesem Zeitraum abschlossen wurden, konnten sich die Streitparteien in 75 Prozent der Fälle einigen, neun von zehn Konfliktbeteiligten würden wieder eine Mediation dem Prozess vorziehen.

Mittlerweile bieten 39 niedersächsische Gerichte Mediation an, darunter auch die Sozialgerichte Hannover und Lüneburg.

In Schleswig-Holstein wird gerichtliche Mediation seit 2005 angeboten. Gegenwärtig ist sie möglich am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an den Landgerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck und diversen Amtsgerichten. Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist Mediation auch dann sinnvoll, wenn ein erstinstanzliches Urteil vorliegt, gegen das eine oder beide Parteien Berufung eingelegt haben. Da das Urteil nur auf ein bestimmtes Ziel wie ein Verbot einer Handlung oder eine Geldstrafe gerichtet sei, gerieten die besonderen Bedürfnisse der Parteien oft aus dem Blick. Bei einer Mediation könnten sich die Streitenden viel stärker einbringen als in einem Prozess.

In Bremen ist Mediation seit Mitte 2008 am Landgericht möglich. GRÄ