piwik no script img

Archiv-Artikel

„Vom rechtlichen Gehalt eine alltägliche Sache“

Die Berliner Justiz bestätigt das Ende des Verfahrens und erklärt, von einem Deal mit Friedmans Anwälten könne keine Rede sein

BERLIN taz ■ Zwei Stunden nach Michel Friedmans Erklärung trat in Berlin der Sprecher der Justiz, Björn Retzlaff, vor die Kameras. In knappen Sätzen bestätigte er, dass das Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in 10 Fällen mit einem Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu 116 Euro beendet worden ist. Bemessungsgrundlage war das Einkommen Friedmans, der damit vorbestraft ist. Da Friedman auf einen Einspruch verzichtet habe, sei das Urteil rechtskräftig.

Auf Fragen zu Details ging der Justizsprecher nicht ein. Eine Vielzahl von Beweismitteln wie Zeugenaussagen, eine Hausdurchsuchung und eine bei dem Beschuldigten vorgenommene „körperliche Untersuchung“ (gemeint ist die Haaranalyse) habe zu dem Ermittlungsergebnis geführt. Näheres könne aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gesagt werden, erklärte Retzlaff, der in Frankfurt von Friedmans Anwalt Hild der Indiskretion bezichtigt worden war. Damit konfrontiert, sagte der Justizsprecher: Er kenne nicht das wörtliche Zitat und könne nur wiederholen, was er in der Vergangenheit zu entsprechenden Vorwürfen gesagt habe: Berliner Staatsanwaltschaft und Justizpressestelle hätten die Medien zu keinem Zeitpunkt „aktiv“ über Ermittlungsergebnisse aus dem Verfahren informiert. Wenn er tätig geworden sei, so Retzlaff, dann „nur auf Anfrage“ im Rahmen der Informationspflicht als Justizsprecher.

Dass das Verfahren ohne Prozess so schnell beendet worden ist, begründete Retzlaff mit der Überschaubarkeit des Falles: „Vom rechtlichen Gehalt ist das eine ganz alltägliche Sache für die Staatsanwaltschaft.“ Auch von einem Deal mit Friedmans Anwälten könne keine Rede sein. Diese hätten „im Rahmen des Verfahrens“ lediglich „signalisiert“, dass sie die Vorstellung der Staatsanwaltschaft von der Höhe der Geldstrafe „akzeptieren könnten“. Bleibt noch die Frage, warum Friedman nur wegen Besitzes und nicht wegen Weitergabe von Kokain verurteilt wurde. Retzlaff: „Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lag das Schwergewicht auf zehnfachem Besitz.“

Am Ende zeigte die von einigen Medien und Prominenten als „verfolgungsgeil“, „durchgeknallt“ oder „braun gefärbt“ gescholtene Berliner Justiz dann aber doch noch Gesicht. Die Äußerungen seien zum Teil „unsäglich gewesen“, sagte Justizsprecher Retzlaff. Angesichts des Ausganges der Ermittlungen frage er sich, „ob damit der Rolle der Presse als vierte Gewalt ein großer Dienst erwiesen wurde“.     PLUTONIA PLARRE