: Falsch radeln kommt teuer
DÜSSELDORF ap ■ Radler, die Radwege in der falschen Richtung befahren, können bei einem Unfall zur Kasse gebeten werden. Wer verkehrt unterwegs ist und mit einem Auto kollidiert, muss für die Hälfte des Schadens aufkommen (OLG Hamm, Az.: 9 U 12/98). Ignoriert ein Radler den Radweg, nutzt stattdessen den Gehweg, und das auch noch in falscher Richtung, ist das nach Ansicht des OLG Celle grob fahrlässig. Eigen- und Fremdschaden aus einem solchen Unfall muss der Radler selbst zahlen (Az.: 14 U 88/00). Allerdings haben Fußgänger auch nichts auf dem Radweg verloren. Stoßen sie dort mit einem Radler zusammen, haften sie für den Gesamtschaden (OLG Hamm, Az. 13 U 76/98).