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Archiv-Artikel

Beschwerde gegen Handy-Catch

Humanistische Union moniert in Karlsruhe Polizeipraxis des Ortens Verdächtiger

BERLIN afp ■ Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union (HU) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Orten und Abhören von Mobiltelefonen durch so genannte Imsi-Catcher erhoben. Der Einsatz der Geräte verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes, erklärte die HU gestern in Berlin. Die Imsi-Catcher ermöglichen es der Polizei, Mobiltelefone zu orten und ihre individuelle Kennung zu identifizieren, auch wenn mit diesen nicht telefoniert wird. Zudem würden auch Handys unbeteiligter Dritter im näheren Umkreis erfasst und gespeichert. Der gesamte Mobilfunkverkehr im Umkreis werde lahmgelegt. Eine Variante des Imsi-Catchers erlaube es sogar, Mobiltelefonate mitzuhören.

Die Beschwerde in Karlsruhe unterstützen nach HU-Angaben ein kirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer, eine Rundfunkjournalistin sowie ein Steuerberater. Sie gehörten Berufsgruppen an, die in Kontakt mit Tatverdächtigen stehen könnten. Die Ermittler versuchten, über solche Berufsgruppen einen Tatverdächtigen zu orten und lokalisierten dabei auch gezielt deren Kontaktpersonen.

Der Imsi-Catcher nutzt aus, dass sich Mobiltelefone in einer Funkzelle bei einer Basisstation anmelden und identifizieren müssen. Der Imsi-Catcher simuliert nun selbst eine solche Basisstation, sodass die Mobiltelefone im Umkreis dort identifiziert und durch einen Zusatzmodus auch abgehört werden können. Nur ausgeschaltete Handys werden nicht erfasst. Aufgrund des technischen Vorgangs sind während des Anmeldens bei der simulierten Basisstation keine Telefonate von allen in der neuen Funkzelle vorhandenen Handys möglich. Auch Datenschützer kritisierten den Einsatz der Geräte, weil er die Rechte unbeteiligter Dritter beeinträchtigt.