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Flüchtlingsrat siegt vor Gericht

POTSDAM epd ■ Im Rechtsstreit um Rassismus-Vorwürfe des Flüchtlingsrates Brandenburg gegen Behördenmitarbeiter und die Verleihung des kritischen Preises „Denkzettel“ hat der Landkreis Elbe-Elster vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Vorwurf, die überraschende Abschiebung der kurdischen Familie Filiz im Januar trotz Suizidgefahr sei ein „Akt der Unmenschlichkeit“, ist einer Entscheidung des Amtsgerichtes Potsdam zufolge durch Grundgesetz und Meinungsfreiheit geschützt, so der Flüchtlingsrat gestern (Az. 36 C 58/04). Eine einstweilige Verfügung gegen den Flüchtlingsrat wurde den Angaben zufolge vom Gericht aufgehoben. Die Initiative darf damit weiterhin den Ordnungsdezernenten des brandenburgischen Landkreises, Erhard Haase, und Andreas Rambow, einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde, für „systeminternen und strukturellen Rassismus“ öffentlich kritisieren. Die Arbeit der beiden Landkreis-Mitarbeiter sei von öffentlichem Interesse, hieß es zur Begründung. Sie müssten deshalb auch Kritik und Missbilligung aus der Öffentlichkeit akzeptieren.

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