BGH bremst Prämienboom

KARLSRUHE dpa ■ Private Krankenversicherer dürfen ihre Prämien nur unter strengen Voraussetzungen anheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Prämienerhöhungen seien nur aus Gründen zulässig, die der Versicherer nicht beeinflussen könne, also Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder ein Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters. So dürfen nach dem Grundsatzurteil Tarife auch nicht pauschal für Männer und Frauen erhöht werden, wenn die Kosten nur für Frauen gestiegen sind. Der BGH gab einem Ehepaar Recht, dessen Krankenzusatzversicherung bei der Signal Versicherung 2000 um rund 20 Prozent teurer geworden war. Das Paar hatte argumentiert, die Kosten seien weniger stark gestiegen als von der Signal behauptet. (Az: IV ZR 117/02)