piwik no script img

Archiv-Artikel

Hochwasserschutz unterspült

Heute bringt die Koalition das Hochwasserschutzgesetz noch in Trittins Version in den Bundestag ein. Doch auf Druck der Bauern weicht die SPD-Fraktion es auf

BERLIN taz ■ Zwar wird das Hochwasserschutzgesetz heute in der Kabinettsfassung in den Bundestag eingebracht, doch schon jetzt ist klar, dass es dort abgeschwächt wird. Ist bisher davon die Rede, dass in Gebieten, die einmal in 100 Jahren überflutet werden, Ackerbau grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmen erlaubt ist, soll diese Formulierung nun umgedreht werden: Ackerbau werde grundsätzlich (unter Auflagen) erlaubt. Dies beschloss die Koalition in einem Krisengespräch am Montag. Nur noch in den „Abflussbereichen“ werde Ackerbau komplett untersagt, um Erosion zu vermeiden. Ein Kompromiss, den auch Grüne akzeptieren, wenn er auch „faktisch etwas weicher“ formuliert sei, sagt der grüne Umweltpolitiker Winfried Hermann.

Das allerdings reicht den Kritikern nicht. „Der Begriff Abflussbereich ist nicht ausreichend definiert“, klagt Sebastian Edathy, SPD-Innenpolitiker und als Abgeordneter aus dem Weserraum einer der Wortführer. Das Umweltministerium (BMU) beziffert die Fläche, auf der bei Hochwasser das Wasser abläuft – und Boden samt Pestiziden abträgt – auf 18.000 bis 210.000 Hektar. Für Edathy zu vage: „Ich kaufe nicht die Katze im Sack.“

Eigentlich stehen die Länder in der Pflicht, die Flächen genau aufzulisten. Weil das oft noch nicht passiert ist, hat Trittin ein Rahmengesetz vorgelegt, das auch die Ausweisung der Hochwasserzonen bindend vorschreibt. Edathy verlangt nun eine gemeinsame Bund-Länder-Verordnung, die die Abflussbereiche definiert. Das aber könnte das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig machen.

Zudem sei es nicht Aufgabe des Bundes, das im Detail festzulegen, sondern Aufgabe der Länder, sagt BMU-Abteilungsleiterin Henriette Berg. Außerdem sei „durch nichts zu belegen“, dass die Länder solche Regeln „zu scharf auslegten“. Sie habe den Verdacht, dass es einigen nur darum gehe, das Gesetz „zu torpedieren“. Für Winfried Hermann ist klar: „Eine Regelung, die den Hochwasserschutz völlig aufweicht, machen wir nicht mit.“

MATTHIAS URBACH