Gericht stützt Mehrarbeit

Die vom Senat beschlossene Erhöhung der Arbeitszeit ist juristisch einwandfrei. Das Verwaltungsgericht wies damit gestern die Klage eines Gymnasiallehrers ab. Eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden, so die Richter in ihrer Begründung, sei Beamten zumutbar. Die Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrkräfte an Berliner Gymnasien von 24 auf 26 pro Woche könne ebenfalls nicht beanstandet werden, so die Richter. Der klagende Lehrer gab zu bedenken, die zwei zusätzlichen Stunden hätten eine noch größerere Mehrbelastung zur Folge. Vor- und Nachbereitungszeit seien ungleich länger. Das sahen die Richter anders. Lehrer könnten ihre Dienstaufgaben in insgesamt 42 Wochenstunden bewältigen. Die Arbeitszeitverordnung verstoße nicht gegen höheres Recht. Der Gleichheitsgrundsatz sei gewahrt, da die 42-Stunden-Woche für alle Beamten gilt. DPA