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Archiv-Artikel

Kernpunkte

GRUNDLAGEN: Die Präambel der Verfassung beginnt mit den Worten: „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas …“ Ein Gottesbezug fehlt. Die Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.INSTITUTIONEN: An der Spitze der EU stehen künftig drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rats. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre.PARLAMENT: Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.KOMMISSION: Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Dann wird die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert. Jedes Land ist dann nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.ABSTIMMUNGEN: Es gilt die „doppelte Mehrheit“: Ein Beschluss wird gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens 4 Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.VETORECHT: Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Vetorecht gilt weiter für die Steuerpolitik, weitgehend auch für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind auch Mehrheitsentscheidungen in den Bereichen Inneres und Justiz.AUSSENMINISTER: Er übernimmt die bisherigen Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des Rats und des Kommissars für Außenbeziehungen („Doppelhut“). BÜRGERBEGEHREN: Wenn eine Million EU-Bürger ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.RATIFIZIERUNG: Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle EU-Staaten ihn ratifiziert haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Andernfalls muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.AUSTRITT: Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten. DPA, TAZ