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Archiv-Artikel

Fuß in der Tür

Volksgesetzgebung in Hamburg führt zur Ausweitung der Bürgerbeteiligung

Hamburg taz ■ Hamburg hat das Instrument der Volksgesetzgebung 1996 als letztes der 16 Bundesländer eingeführt. Bereits 1998 sollte es per Volksentscheid geschärft werden. Damals scheiterten die Initiatoren zwar knapp, erzeugten aber so viel Druck, dass die Bürgerschaft 2001 nachbesserte. Seither hat es mehrere erfolgreiche Volksinitiativen gegeben. Zuletzt ist am 13. Juni das Bürgerschaftswahlrecht reformiert worden.

Ein Volksentscheid muss sich seit der Änderung 2001 nicht unbedingt auf Gesetzesvorschläge beziehen, sondern braucht sich nur „mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung“ befassen. Dem Volksentscheid geht eine Volksinitiative voraus. Wird sie von 10.000 Wahlberechtigten unterzeichnet, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Wird dieses von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen unterstützt, kann es zum Volksentscheid kommen. Die Bürgerschaft kann nach jedem Schritt prüfen, ob sie das Anliegen der Initiative übernimmt. Der Volksentscheid erlangt die Wirkung eines Beschlusses der Bürgerschaft, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereint und von einem Fünftel der Wahlberechtigten unterstützt wird.

Neben dem Volksentscheid zum Wahlrecht ist ein Volksentscheid gegen den Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit 77,6 Prozent Ja-Stimmen zu Stande gekommen. Weil dieser nicht einen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung stellte, sondern nur eine Empfehlung, erwägt der Senat die Möglichkeit, das Krankenhaus-Unternehmen trotzdem zu verkaufen.

Bei der Kindertagesbetreuung dagegen reichte schon ein erfolgreiches Volksbegehren, damit die regierende CDU mit der SPD, die das Volksbegehren mitgetragen hatte, einen Kompromiss austüftelte. Die Initiativen gegen die Privatisierung der Berufsschulen und den Verkauf der Wasserwerke haben die Hürde zum Volksbegehren übersprungen. Gernot Knödler

Die Organisatorin des Volksentscheids zur Änderung des Hamburger Wahlrechts ist am 29. Juni in Bremen: Villa Ichon am Goetheplatz, 20 Uhr