Anwälte als Lockvögel?

Betr. „Anwälte hinter Glas“, taz bremen vom 8. Juni 2004

Hallo, wir sind da ganz anderer Meinung. Wir sehen darin (im günstigen Angebot der Anwaltskette juraxx, Anm. d. Red.) eine versteckte Lockanzeige und haben den Gründer angeschrieben. Er antwortet: „Wir sind nur im Fall einer gerichtlichen Tätigkeit gesetzlich verpflichtet, nach der BRAGO zu berechnen. Das betrifft ca. 30% der Arbeit eines Anwalts. In allen anderen Bereichen sind wir grundsätzlich berechtigt auch Zeitvergütungen oder Pauschalhonorare zu vereinbaren, die unter den BRAGO-Sätzen liegen. (...) gez. Eugen Boss.“ Ist das eine Lockanzeige? Hat der Mandant (Sie zum Beispiel als User!) die Kraft, nach Beantwortung einiger Fragen zum vorgenannten Preis zu gehen und dann einen anderen Anwalt zu beauftragen? Wir meinen nein! Vorsicht! Schriftlich anfragen mit Preisanfrage empfiehlt sich auch hier! Peter Vogel, Bremen