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Europagericht verurteilt Türkei

STRASSBURG afp ■ Wegen der Misshandlung von drei mutmaßlichen Anhängerinnen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt. Die Straßburger Richter stellten ein Verstoß gegen das Folterverbot fest. Sie wiesen die Regierung in Ankara an, den Klägerinnen insgesamt 69.718 Euro an Schadenersatz zu zahlen. Die heute zwischen 28 und 41 Jahre alten Frauen waren im Dezember 1993 in Istanbul festgenommen worden. Während des zweiwöchigen Polizeigewahrsams und anschließender Untersuchungshaft wurden die jungen Frauen mit Schlägen und Elektroschocks misshandelt und an den Armen aufgehängt. Die Frauen zeigten die Polizisten an, die jedoch im Juli 1995 von einem Schwurgericht in Istanbul „mangels Beweisen“ freigesprochen wurden.

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