Schutz für Passagierdaten verlangt

EU-Datenschützer fordern Nachbesserungen bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die USA. Passagiere sollen volle Kenntnis übermittelter Daten erhalten

BRÜSSEL afp ■ Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsländer haben Änderungen der Vereinbarungen über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA gefordert. Es sollten nur die Daten weitergegeben werden, die von den US-Behörden auch tatsächlich gefordert würden, sagte der neue Vorsitzende der EU-Datenschutzgruppe, der deutsche Bundesbeauftragte Peter Schaar, gestern in Brüssel. Derzeit sei es Praxis, dass die Fluggesellschaften alle Daten übermittelten und nicht nur solche, die Teil des Ende Mai unterzeichneten Abkommens zwischen USA und EU sind.

Daten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kreditkarten-Nummer sowie Details der Ticket-Rechnung sollten nicht weitergegeben werden, weil dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte Schaar weiter. Für sensible Daten wie die von Passagieren geäußerten Wünsche für die Bord-Verpflegung sollten die USA die Zusage machen, diese nicht zu verwenden. Nach der von der Datenschutzgruppe verabschiedeten Empfehlung soll zudem gewährleistet sein, dass Passagiere bei jeder Fluggesellschaft volle Kenntnis darüber bekommen, welche ihrer Daten weitergegeben werden.

Mitsprechen wollen die Datenschützer bei der Ausgestaltung der Überprüfungsmechanismen für das Abkommen. Bei einem Treffen mit Vertretern der Fluggesellschaften, der US-Behörden, der internationalen Organisation für die Zivilluftfahrt (ICAO) und der EU-Kommission Mitte Juli in Rom wollen sie die praktische Anwendung der Vereinbarung zum Datenaustausch beraten. Vor allem das EU-Parlament hatte schwere Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes geltend gemacht. Der Rechtsausschuss beantragte deshalb eine Klage vor dem EuGH. Die Entscheidung steht noch aus.