Bremen muss mehr Wohngeld zahlen

Hartz-IV-Empfänger hatte Erfolg beim Sozialgericht: Die Wohngeld-Tabelle ist das Minimum

Die Wohngeldzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sind oft nicht ausreichend, das ist der Tenor einer Eilentscheidung, die das Bremer Sozialgericht verkündet hat. Ab sofort muss die Bagis dem betroffenen Kläger rund zehn Prozent mehr Wohngeld zahlen. Dass die Bremer Mietobergrenzen-Regelung in einigen Stadtteilen unter der Summe der bundesweit geltenden Wohngeldtabelle liege, sei rechtswidrig, so die Sozialrichter.

Die Daten des Gewos-Gutachtens, auf das sich Bremen stützte, seien veraltet und das Gutachten weise methodische Mängel auf.

Die Sozialbehörde, so erklärte deren Sprecherin Petra Kodré, werde die Begründung der Richter prüfen und dann überlegen, welche Konsequenzen zu ziehen seien. Viele Möglichkeiten gibt es dazu allerdings nicht. Herbert Thomsen vom Bremer Erwerbslosen-Verband hat schon alle Betroffenen aufgefordert, ebenfalls „mit Widerspruch und eventuell Klage“ zu reagieren: „Hoffen können in Bremen jetzt insbesondere Menschen, die in den letzten vier Jahren in eine nach den geltenden Vorschriften zu teure Wohnung gezogen sind oder die aus den Vorbezugszeiten der Sozialhilfe bereits keine volle Erstattung der tatsächlichen Miete durch die Ämter bekommen haben“, erklärt Thomsen. Während die Mietgrenze vom Amt für eine Einzelperson je nach Baujahr und Modernisierung auf 300 bis 320 Euro (ohne Heizkosten) festgelegt wurde, definiert das Gericht 358 Euro, den Tabellenwert des Wohngeldgesetzes, als Mindestbetrag.

Der FDP-Sozialpolitiker und Abgeordnete Magnus Buhlert hat gleichzeitig den Bremer Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine schnelle Anhebung der Regelsätze für Kinder von Arbeitslosengeld II-BezieherInnen einzusetzen. KAWE