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Archiv-Artikel

Zu dünn zum Autofahren

Verwaltungsgericht entscheidet: Magersüchtige Studentin muss ihren Führerschein abgeben

Stade lni ■ Magersüchtige müssen bei starkem Gewichtsverlust mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Stade in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt. Eine 22 Jahre alte Studentin aus Buxtehude war nach einem Verkehrsunfall im Februar 2002 der Polizei durch ihre dünne Figur aufgefallen. Nach mehreren Untersuchungen musste die Frau ihren Führerschein abgeben, obwohl sie zwischenzeitlich wieder einige Kilogramm zugenommen hatte. (Az.: 1 A 1865/02)

Nach Angaben des Gerichts wog die Studentin zum Zeitpunkt des Unfalls 32,8 Kilogramm, heute beträgt ihr Körpergewicht 46 Kilogramm. Auch wenn sich ihr Gesundheitszustand stabilisiert habe und Sachverständige ihr gute Prognosen bescheinigten, sei der Führerscheinentzug zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen, entschieden die Richter. Durch einen Eilbeschluss des Gerichts hatte die Studentin im November 2002 ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten. Anschließend klagte sie gegen den Landkreis Stade gegen den Führerscheinentzug und um Kostenerstattung für mehrere Gutachten.

Möglicherweise muss die junge Frau nach diesem Urteil einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Diesem sollte der Landkreis nach Ansicht des Gerichts stattgeben. Die Richter empfahlen jedoch, dass die 22-Jährige alle drei Monate ihre Fahrtüchtigkeit mit einem ärztlichem Attest bestätigen lässt. Der Rechtsanwalt der Studentin will gegen das Urteil Berufung einlegen.

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