: Regelsätze reichen nicht
betr.: „Urteil: Niedrige Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig. Kinder sind auch Menschen“, taz vom 28. 1. 09
Die Bundesregierung ist der Meinung, dass sie doch großzügig handelt, wenn ab Juni der Regelsatz für Kinder auf 246 heraufgesetzt wird. Sollen die Betroffenen vor lauter Dankbarkeit auf die Knie gehen? Die Politiker, die noch etwas gesunden Menschenverstand haben und noch selber einkaufen, sollten wissen, dass auch das nicht reicht.
Auch für Jugendliche und Erwachsene sind die Regelsätze willkürlich zusammengesetzt. Jeder BezieherIn von ALG II kann nur beten, dass nichts kaputtgeht und keine Krankheiten auftreten, bei denen viele Medikamente selber gekauft werden müssen. Hoffentlich erkennt das Bundesverfassungsgericht das und zwingt den Gesetzgeber zu Korrekturen. MARION MANNECK, Essen