: DER FRAGEBOGEN
Wer das Arbeitslosengeld II beziehen will, muss auf mehr als 15 Seiten Formularen sehr persönliche Fragen beantworten. Dafür stellen die Arbeitsagenturen extra Beratungsteams zur Verfügung. Die Fragen, die denen bei einem Antrag auf Sozialhilfe ähneln, haben es in sich. Wer eine mit „Ja“ beantwortet, muss mit Kürzung der Unterstützung rechnen. Eine Auswahl:
„Können Sie – Ihrer Einschätzung nach – mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?
Leben weitere Angehörige im Haushalt?
Haben Sie oder Ihre im Haushalt lebenden Angehörigen Einkommen aus Arbeit, Vermietung oder Verpachtung, Renten, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Kapitalerträgen etc?
Wird die Wohnung zentral mit Wasser versorgt? Werden Brennstoffe selbst beschafft?
Verfügen Sie, Ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner über Konten bzw. Geldanlagen?
Verfügen Sie oder eine der im Haushalt lebenden Personen über steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen?
Sind Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person, ggf. gemeinsam, Eigentümer bebauter Grundstücke und/oder einer Eigentumswohnung? Oder Eigentümer unbebauter Grundstücke?
Haben Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person sonstiges Vermögen (Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde)?
Sind Kraftfahrzeuge vorhanden? Fabrikat, Modell, amtliches Kennzeichen, geschätzter Wert?
Wurde Vermögen im In- oder Ausland verschenkt oder gespendet oder auf eine andere Person übertragen?“