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Archiv-Artikel

Abschiebung super first class

Das Landratsamt Oder-Spree in Beeskow will den abgelehnten Asylbewerber aus dem Kongo per Charterflugzeug in seine Heimat bringen lassen. Das kostet bis zu 30.000 Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige Duldung

von PHILIPP GESSLER

Bis zu 30.000 Euro – diese hübsche Summe für den Gebrauch eines ganzen Flugzeugs will sich das Ordnungsamt des Landkreises Oder-Spree die geplante Abschiebung des kongolesischen Asylbewerbers kosten lassen. Wie die stellvertretende Leiterin des Amtes, Marlis Breitkreuz, in Beeskow erklärte, muss die Behörde nun ein eigenes Charterflugzeug mieten, um den abgelehnten Flüchtling Steve Ntamba zurück in die Demokratische Republik Kongo fliegen zu lassen.

Der „Abschiebling“, wie es im Behördendeutsch heißt, hatte sich zweimal dagegen gewehrt, abgeschoben zu werden. Daraufhin hatten die Kapitäne der Fluglinie KLM sich geweigert, diesen Passagier zu befördern (taz berichtete). Der kongolesische Oppositionelle sollte von der niederländischen Airline nach Kinshasa gebracht werden. Vorgestern hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Aussetung der Abschiebung des 41-Jährigen abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutschland, so Marlis Breitkreuz, „die Rechtslage zwingt uns dazu“. Der abgelehnte Asylbewerber sei deutschlandweit nicht der erste Flüchtling, der in einem eigens angemieteten Flugzeug außer Landes gebracht werde.

Allerdings habe Ntamba zunächst noch eine Duldung von einem Vierteljahr erhalten, so die Vizebehördenleiterin. Innerhalb dieser drei Monate könne der Flüchtling abgeschoben werden. Der Asylbewerber habe alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Nur wenn neue Abschiebungshindernisse im Kongo selbst aufträten, werde von der Abschiebung abgesehen. Sie müsse sich an Recht und Gesetz halten, so die Beamtin, und „gucke nicht nach links und rechts“.

Neue Abschiebungshindernisse könnten auftreten, würde das Auswärtige Amt seinen jetzt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kongo aktualisieren. Derzeit arbeiten die Diplomaten daran, da sich gerade die Situation im Norden der zentralafrikanischen Republik massiv verschlechtert hat. Marlis Breitkreuz betonte jedoch, dass für ihre Entscheidung der aktuellste Lagebericht gelte – und das sei eben der vom Sommer letzten Jahres.

Nach Auskunft von Ntambas Anwalt Rolf Stahmann aus Berlin wird sein Mandat nun erst einmal aus der Abschiebehaft entlassen. Von Bremen, wo der Flug nach Kinshasa starten sollte, werde der Flüchtling voraussichtlich wieder in seine Asylbewerberunterkunft zurückkehren. Ntamba hatte zuvor jahrelang in Fürstenwalde gelebt, mit Duldung und Arbeitserlaubnis.

„Vorstellbar“ sei tatsächlich, dass das Landratsamt für 30.000 Euro ein Flugzeug nur für diesen einen abgelehnten Asylbewerber miete, so der Anwalt. Möglich aber sei auch, dass die Behörden erst einmal mehrere „Abschieblinge“ aus unterschiedlichen Ländern Afrikas sammelten, um sie dann gemeinsam abzuschieben. Das wäre dann, so Stahmann, „die große Tour“.