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Illegal putzen lassen wird teuer

Neue EU-Richtlinie sieht harte Strafen für Arbeitgeber vor, die Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus anstellen. Grüne: Grundprobleme illegaler Einwanderung bleiben ungelöst

AUS BRÜSSEL DANIELA WEINGÄRTNER

Wer in der EU eine Putzfrau ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt, muss sich künftig auf hohe Nachzahlungen einstellen. Für die gesamte Beschäftigungsdauer wird rückwirkend der Mindestlohn fällig. Fehlen Belege, müssen mindestens drei Monate nachgezahlt werden, dazu alle Sozialabgaben, Überweisungskosten ins Herkunftsland und die Abschiebung.

Unternehmen, die im großen Stil Mitarbeiter ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen, müssen mit Strafzahlungen rechnen. Zusätzlich können ihnen rückwirkend für ein Jahr Fördergelder aberkannt und für weitere fünf Jahre die Förderwürdigkeit abgesprochen werden. In besonders schweren Fällen, wo Minderjährige beschäftigt wurden oder die Arbeitsbedingungen „ausbeuterisch“ waren, kann das Unternehmen die Lizenz verlieren.

In der Debatte gestern im Straßburger Parlament waren sich Konservative und Sozialdemokraten einig, dass die neue EU-Richtlinie einen Durchbruch bedeutet. „Endlich wird anerkannt, dass es in der EU illegale Beschäftigung gibt“, sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler der taz.

Der Ansatz geht auf einen Entwurf des damaligen Innenkommissars der EU-Kommission Franco Frattini zurück. Er hatte vorgeschlagen, nicht länger die illegalen Arbeiter zu kriminalisieren und immer weiter in die Grauzone zu treiben, sondern diejenigen ins Visier zu nehmen, die am meisten von ihrem rechtlosen Status profitieren: die Arbeitgeber. Allerdings hatte Frattini ursprünglich allen, die gegen ihre Chefs aussagen, wenigstens eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für das jeweilige Mitgliedsland bewilligen wollen. Nur so seien die Einwanderer dazu zu bewegen, sich bei den Behörden zu melden.

In den Mitgliedstaaten stieß das auf wenig Gegenliebe. Zwar bestreitet niemand, dass es die Aussicht auf Schwarzarbeit ist, die Europa für viele Flüchtlinge so attraktiv macht, doch keinesfalls soll Brüssel in die nationalen Arbeitsmärkte hineinregieren oder über die neue Richtlinie das Recht der Nationalstaaten antasten, Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen oder zu verweigern.

Der italienische Abgeordnete der Linkspartei, Giusto Catania, kritisierte gestern in der Straßburger Debatte den Kompromiss, den Rat, Parlament und Kommission im Eilverfahren ausgehandelt haben, um das Gesetz noch vor der Europawahl zu verabschieden. „Weniger als ein Prozent machen die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der EU aus!“ Die meisten von ihnen arbeiteten in legalen Beschäftigungsverhältnissen, erklärte der Abgeordnete. „Die europäische Wirtschaft braucht 50 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte bis 2050. Das Problem wird enorm aufgebauscht!“

Auch die Grünen werden dem Kompromiss nicht zustimmen, da er das Grundproblem illegaler Einwanderer, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, nicht löst. Die Haftung des Generalunternehmers für Subunternehmer geht ihnen nicht weit genug. Zudem kritisieren sie, dass die Vorschrift gestrichen wurde, wonach die Mitgliedsländer jährlich mindestens zehn Prozent der Betriebe hätten kontrollieren müssen. Kreissl-Dörfler ärgert sich über die Kritik. „Die Grünen tun so, als hätten sie ein Vier-Gänge-Menü für jeden Einwanderer zu bieten, dabei ist ohne die neue Richtlinie nicht mal der Kanten Brot garantiert!“

Eine Mehrheit wird heute wohl dennoch für die Richtlinie stimmen. In spätestens zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten ihre Gesetze entsprechend angepasst haben. Auch Deutschland muss nachbessern. Die Arbeitgeber müssen künftig ihre Mitarbeiter über sämtliche sozialen Rechte aufklären. Die Beweislast für die Länge des Beschäftigungsverhältnisses liegt bei ihnen. Sie müssen Sozialabgaben nachzahlen und mithaften, wenn ihre Subunternehmer illegale Arbeiter beschäftigen.

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