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Archiv-Artikel

Mehr Druck in Klasse 6

Primarschule: Elternkammer-Vorstand übt Kritik an geplanten Kompetenztest: „Sie dürfen keinen großen Einfluss haben.“ In Bayern führten solche Prüfungen zu Stress

Der Vorstand der Elternkammer übt Kritik an den geplanten kompetenzorientierten Tests, die in der künftigen Primarschule in Klasse 6 mit darüber entscheiden sollen, ob ein Kind die Gymnasialberechtigung bekommt.

„Die Gefahr ist, dass durch solche Verfahren starker Druck ausgeübt wird“, sagt Elternkammer-Vize Peter Albrecht. Das zeigten Erfahrungen aus Bayern. „Es gibt Eltern, die ein halbes Jahr nichts anderes tun, als mit ihren Kindern für diese Prüfung zu üben.“

Wie berichtet, soll die Gymnasialberechtigung von drei Elementen abhängen. Erstens den erbrachten Noten oder Punkten in den Kernfächern, zweitens der Einschätzung der Lehrer und drittens besagter „Tests zur Individualdiagnostik“.

„Es handelt sich hier nicht um eine Gymnasiale Aufnahmeprüfung“, sagt Schulamtsleiter Norbert Rosenboom. Vielmehr ginge es um ein Korrektiv der Lehrereinschätzung „zu Gunsten der Kinder“. Für solche Kompetenztests könne man nicht im Unterricht üben, hier werde unabhängig vom gelernten Stoff geschaut, „ob ein Kind in bestimmter Weise denken kann“.

Über die Sache gibt es geteilte Meinungen. Der GEW-Vorsitzende Klaus Bullan zu Beispiel lehnt die Aufteilung in Stadtteilschule und Gymnasium generell ab, hält es aber „systemimmanent“ für richtig, diese Entscheidung mit Hilfe der Tests „auf eine breite Basis zu stellen“.

Einigen Eltern sind die Erinnerungen an frühere Vergleichsarbeiten, die in die Noten eingingen und im Jahr 2007 zum Eklat führten, noch frisch, weil die Testaufgaben für die Drittklässler zu schwer waren. Die 2008 ersatzweise eingeführten „Lernstanderhebungen“ dienten dann nicht mehr der Einzelbewertung der Schüler, sondern der Verbesserung des Unterrichts.

Mit den neuen Tests käme es wieder zu einer individuellen Bewertung der Kinder, die ja auch mal einen schlechten Tag haben können. Denkbar wäre, nur die positiven Befunde zu zählen, allerdings könnte dies juristisch anfechtbar sein. „Wenn es solche Test gibt“, sagt Elternkammer-Vize Albrecht, „dürfen sie keinen großen Einfluss haben.“ Diese Frage ist laut Rosenboom nicht entschieden. KAIJA KUTTER