: Bundeswehr darf NPDler entlassen
LEIPZIG afp ■ Die Bundeswehr darf Mitglieder der rechtsextremen NPD entlassen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern. Es bestätigte damit die vorzeitige Entlassung eines NPD-Kreisvorsitzenden aus dem Grundwehrdienst. Der Wehrpflichtige hatte dagegen mit dem Hinweis geklagt, dass die NPD bislang nicht verboten sei. Dagegen verwies das BVerwG darauf, dass die NPD sich 1998 „auch gewaltbereiten Neonazis geöffnet“ habe. Der Mann hatte im März 1998 in Bayern seinen damals zehnmonatigen Grundwehrdienst angetreten. Anlässlich einer Belehrung gab er an, er sei Mitglied und Kreisvorsitzender der NPD. Daraufhin wurde er als Gefreiter zum 31. August 1998 entlassen. Sein Truppenkommandeur stützte sich dabei auf das Wehrpflichtgesetz, wonach ein Soldat zu entlassen ist, „wenn nach dem bisherigen Verhalten sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung und die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährden würde“.