: Bewährung für RZler gefordert
BERLIN dpa ■ Im Prozess um Terroranschläge der Revolutionären Zellen (RZ) hat die Bundesanwaltschaft gestern in Berlin für einen 50-jährigen Mittäter zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Er wird für einen Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin 1987 verantwortlich gemacht, bei dem geringer Sachschaden entstand. Den RZ war damals vor allem die Ausländerpolitik ein Dorn im Auge. Zwei Schussattentate, die auch international Schlagzeilen machten, sind hingegen verjährt. Nach Absprache zwischen den Prozessbeteiligten wurden bis auf den Anschlag auf die Sozialstelle alle weiteren Vorwürfe fallen gelassen, auch die der Mitgliedschaft des 50-Jährigen in einer terroristischen Vereinigung. Der frühere Hausmeister des Berliner Szenetreffs Mehringhof hatte mit einem Gesinnungsgenossen den Sprengstoff für den Anschlag deponiert.