: Verpflichtet zu Reisen
Lehrer muss eine aus Protest gegen das Arbeitszeitmodell abgesagte Klassenreise nun doch unternehmen
Nach Informationen der GEW haben in Hamburg knapp 200 Schulen beschlossen, aus Protest gegen das Lehrerarbeitszeitmodell „Dienst nach Vorschrift“ zu machen und Klassenreisen, Ausflüge und andere außerunterrichtliche Aktivitäten zu streichen. Eine erste abgesagte Klassenreise findet trotzdem statt. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden.
In dem Fall war ein Lehrer von der Bildungsbehörde angewiesen worden, eine für September geplante und weitgehend vorbereitete Klassenreise durchzuführen. Diese Weisung versuchte er durch den Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ beim Oberverwaltungsgericht (OVG) wieder auszuhebeln. Die Richter lehnten seinen Antrag ab. Begründung: Es gehöre zu den dienstlichen Pflichten eines verbeamteten Lehrers, eine „beschlossene und weitgehend vorbereitete Klassenreise nicht ohne triftigen Grund abzusagen“. Der Protest und die Verärgerung über das neue Arbeitszeitmodell für Lehrer könne die Absage nicht rechtfertigen, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des OVG.
Die Bildungsbehörde wollte gestern zu der Gerichtsentscheidung keinen Kommentar abgeben. Die GEW hatte vor den Ferien darauf hingewiesen, dass Klassenreisen nicht zu den Dienstpflichten von Lehrern gehören.
Die OVG-Entscheidung lässt weiterhin die Absage von nicht geplanten und vorbereiteten Reisen zu. KAIJA KUTTER